Per Fax: an 0911 – 97 77 316
Antrag auf Mitgliedschaft in dem Verein Pro DSQ e.v.


Ο Ich möchte förderndes Mitglied in der Pro DSQ werden.
Bitte buchen Sie meinen Jahresbeitrag in Höhe von € 48,-
von meinem Konto ab:

Ο Ich interessiere mich für die DSQ und möchte mich
gerne engagieren, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf

 

Anmerkungen:


Unternehmen:


Name:


Vorname:


Straße/ Nr.


PLZ/ Ort:


Telefon:


E-Mail:


 


Der Auftrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht 3 Monate vor Auftragende schriftlich gekündigt wird. Die Anmeldung kann nur in Verbindung mit einer Lastschriftgenehmigung durchgeführt werden. Hiermit ermächtige ich die Pro DSQ e. V., Mathildenstraße 9, 90762 Fürth zum Einzug per Lastschrift vom unten genannten Konto. Diese Genehmigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.
 
Kontoinhaber:


IBAN:


BIC:


Bank:


 


Ort/ Datum: ...............................................                      

 

 

Unterschrift/ Stempel: .….................................................

Satzung der Pro DSQ vom 15.08.1996 (Auszug)

§1       Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: PRO DSQ - Verein zur Unterstützung der Deutschen Stiftung Querschnittlähmung e.V.
  2. Sitz des Vereins ist Fürth/Bayern.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen .

§2       Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist es, die gemeinnützigen Ziele der DSQ Deutschen Stiftung Querschnittlähmung (DSQ) zu unterstützen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" in der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Der Verein ist gemeinnützig.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. (...)
  6. Der Verein beschließt nicht über die Verwendung der an die DSQ abgeführten Mittel; dies erfolgt durch die Gremien der DSQ.
  7. Der Verein handelt nicht im Namen der DSQ. Die DSQ haftet nicht für Verbindlichkeiten des Vereins

§3       Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat aktive Mitglieder und unterstützende Mitglieder. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
  2. Aktives Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die in besonderer Weise und Umfang Gewähr bietet, den Verein bei der Verfolgung seines Zwecks aktiv zu unterstützen. Die aktiven Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 (...)

§5       Mitgliedsbeiträge

  1. Es wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Über die Höhe von Beiträgen und deren Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

 (...)

§6       Organe

  1. Organe des Vereins sind:
    die Mitgliederversammlung
    der Vorstand
    die Verwaltung.

(...)

§8       Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem ersten Vorstand, einem zweiten Vorstand und bis zu vier Stellvertretern.
    Die Verwaltung setzt sich wie folgt zusammen:
    Vorstandschaft
    Schriftführer
    Kassier
    Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

(...)

§9       Beirat

  1. Der Verein kann verschiedene Beiräte einsetzen, deren Aufgabe es ist, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben beratend zu unterstützen.

(...)

§10     Beziehung zwischen DSQ und Verein

  1. Der Verein informiert regelmäßig den Vorstand der DSQ über die geplanten Aktivitäten.

(...)

§12     Inkrafttreten

  1. Vorstehende Satzung wurde von der Gründerversammlung am 15.08.1996 beschlossen.