Satzung der Pro DSQ vom 15.08.1996 (Auszug)

§1       Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: PRO DSQ - Verein zur Unterstützung der Deutschen Stiftung Querschnittlähmung e.V.
  2. Sitz des Vereins ist Fürth/Bayern.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen .

§2       Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist es, die gemeinnützigen Ziele der DSQ Deutschen Stiftung Querschnittlähmung (DSQ) zu unterstützen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" in der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Der Verein ist gemeinnützig.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. (...)
  6. Der Verein beschließt nicht über die Verwendung der an die DSQ abgeführten Mittel; dies erfolgt durch die Gremien der DSQ.
  7. Der Verein handelt nicht im Namen der DSQ. Die DSQ haftet nicht für Verbindlichkeiten des Vereins

§3       Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat aktive Mitglieder und unterstützende Mitglieder. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
  2. Aktives Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die in besonderer Weise und Umfang Gewähr bietet, den Verein bei der Verfolgung seines Zwecks aktiv zu unterstützen. Die aktiven Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 (...)

§5       Mitgliedsbeiträge

  1. Es wird ein monatlicher Beitrag erhoben. Über die Höhe von Beiträgen und deren Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

 (...)

§6       Organe

  1. Organe des Vereins sind:
    die Mitgliederversammlung
    der Vorstand
    die Verwaltung.

(...)

§8       Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem ersten Vorstand, einem zweiten Vorstand und bis zu vier Stellvertretern.
    Die Verwaltung setzt sich wie folgt zusammen:
    Vorstandschaft
    Schriftführer
    Kassier
    Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

(...)

§9       Beirat

  1. Der Verein kann verschiedene Beiräte einsetzen, deren Aufgabe es ist, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben beratend zu unterstützen.

(...)

§10     Beziehung zwischen DSQ und Verein

  1. Der Verein informiert regelmäßig den Vorstand der DSQ über die geplanten Aktivitäten.

(...)

§12     Inkrafttreten

  1. Vorstehende Satzung wurde von der Gründerversammlung am 15.08.1996 beschlossen.