Eine Information für Staatsanwälte - Richter - Rechtsanwälte

Die DSQ - Deutsche Stiftung Querschnittlähmung ist eine gemeinnützige Stiftung, mit dem Ziel, die Forschung gegen Querschnittlähmung zu fördern und durch Aufklärung über Präventionsmaßnahmen Querschnittlähmung zu vermeiden.

Jedes Jahr entstehen rund 1.900 neue Querschnittlähmungen. Wenn es über die Präventionsmaßnahmen gelänge nur 10 % der Neufälle zu vermeiden, wären nicht nur schlimme Einzelschicksale, sondern auch Kosten von geschätzten 330 Mio. Euro, die ansonsten für die Betroffenen im Lauf ihres Lebens entstehen würden, vermeidbar.

Unter den Ursachen für Querschnittlähmung stehen Verkehrsunfälle an vorderer Stelle. Wir sehen daher besonders bei der Einstellung von Verkehrsdelikten einen sinnvollen Zusammenhang zu einem Bußgeld zu Gunsten der DSQ.

Unter dem Titel "no risk – no fun?" führt die DSQ an Schulen Präventionstage durch, bei die Jugendlichen auf Risiken, die zu Querschnittlähmung führen können hingewiesen, zum sorgfältigen Umgang mit der eigenen Gesundheit angehalten werden und unbefangen den Umgang mit „handicaped people“ erleben.

Die Präventionstage werden vom Baden- Württembergischen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unterstützt.
 
Das OLG Stuttgart hat die DSQ in die Bußgeldliste seines Bezirks aufgenommen.
Auf der Kto. Nr. 432 432 019 bei der Volksbank Esslingen, BLZ 611 901 10 werden ausschließlich Bußgelder erfasst und keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
 
Überweisungsträger erhalten Sie beim Vorstand der DSQ.

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